Prüfbescheinigungen nach DiN EN 10204:20Q5’Q1

Anwenöungsberelch

fürErzeugnisse jeglicher Art (aus allen Werkstoffen, unabhängig von der Art der Herstellung), auch für DiensUeisbngen anwendbar

Bezeichnung

Werks-

beschelnigung

Anwendungsbereich für   Erzeugnisse jeglicher Art (aus allen Werkstoffen, unabhängig von der Art der   Herstellung)
     auch für Dienstleistungen anwendbar
Bezeichnung Werks- Abnahme-
bescheinigung zeugnis prüfzeugnis
Gruppe 2 3
Kurzzeichen 2.1 2.2 3.1 3.2
geforderte allgemeine Bestätigung Hersteller bestätigt,   dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgeiegten   Anforderungen erfüllen
Prüfungen müssen als Grundlage   für affe Beschelnigungsarten durchgeführt worden sein
Art der Prüfung nicht spezifische   Prüfung spezifische Prüfung
Prüfergebnisse keine Angabe mit   Angabe von Prüfergebnissen
Prüfer nicht bestimmt,   keinerlei Festlegungen, durch Parteien frei wählbar
Aussteller der   Bescheinigung und Bestätiger der Übereinstimmung Lieferung zu Bestellung Hersteller (bei allen   vier Bescheinigungsarten
     (juristische Person, vertreten durch natürliche Person)
Bestätiger der Prüfergebnisse entfällt Abnahmebeauftragter   des Herstellers
     von der Fertigungsabteilung unabhängig
alleine zusammen mit
Abnahmebeauftragter des Bestellers oder den   amtlichen
     Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter (Sachverständiger)
Lieferbedingungen gemäß der Bestellung nach amtlichen   Vorschnften und den zugehörigen technischen Regeln
Händler bei Lieferung durch   einen Händler muss dieser die Bescheinigungen des Herstellers unverändert der   Lieferung beifügen und eine geeignete Identifizierung zwischen Erzeugnis und   Bescheinigung sicherstelien; gegebenenfalls durch eine entsprechende   Bestätigung/Stempelung und Beifügung einer eigenen Bescheinigung mit Verweis   auf die Ursprungsbescheinigungen
     für eigene, zusätzlich   durchgeführte Prüfungen übernimmt der Händler die Funktion des Herstellers   und kann dann eigene Prüfbescheinigungen nach EN 10204 ausstellen.